FAQ Freizügigkeitsstiftung

Welche Angaben muss ich bei An- und Rückfragen immer angeben?

Bitte geben Sie uns jeweils Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Ihre Sozial-Versicherungsnummer mit dem Format 756.XXXX.XXXX.XX bekannt.

Ich bin umgezogen. Wie kann ich meine Adressänderung mitteilen?

Bitte teilen Sie uns Ihre Adressänderung via E-Mail oder per Briefpost mit.

Für meine Ehescheidung benötige ich eine Berechnung zur Teilung unserer Guthaben. Wie muss ich vorgehen?

Bitte schicken Sie uns eine E-Mail mit den folgenden zwingenden Angaben: Heiratsdatum und voraussichtliches Scheidungsdatum (Berechnung bis).

Die Berechnung wird Ihnen mit Briefpost zugestellt. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 5 Arbeitstagen.

Wie erfahre ich meinen aktuellen Kontostand?

Sie erhalten jeweils zu Jahresbeginn Ihren Kontoauszug (per 31.12. des Vorjahres). Bei Bedarf dürfen Sie uns gerne eine Anfrage per E-Mail zukommen lassen.

Ich habe einen Kontoauszug erhalten. Wieso wurden mir Gebühren belastet?

Für die Verwaltung und Kontoführung werden Gebühren erhoben. Weitergehende Informationen finden Sie in unserem publizierten Kostenreglement.

 

Ich habe einen neuen Arbeitgeber und möchte mein Freizügigkeitskonto auflösen. Was muss ich tun?

Bitte verlangen Sie bei Ihrer aktuellen Pensionskasse einen Einzahlungsschein für die Überweisung Ihrer Freizügigkeitsleistung. Diesen können Sie uns per E-Mail oder mit Briefpost zustellen.

 

Ich habe mehrmals Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtung gewechselt. Wie finde ich heraus, wo sich weitere Freizügigkeitsleistungen befinden könnten?

Bitte wenden Sie sich hierfür an die Zentralstelle der 2. Säule, Sicherheitsfonds BVG. In der Rubrik «Suche nach Guthaben» erhalten Sie die notwendigen Anleitungen.

 

In welchen Fällen kann ich mir mein Guthaben auszahlen lassen?

Es gibt folgende gesetzliche Auszahlungsgründe:

 

Ich plane meine Pensionierung. Ab welchem Zeitpunkt darf ich mein Freizügigkeitsguthaben frühestens beziehen?

Freizügigkeitsguthaben darf als Altersleistung frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Pensionierungsalters bezogen werden.

 

Achtung: Für Frauen sowie Männer gilt ab 2024 dasselbe Referenzalter 65 gemäss AHV-Reform.

Die geltenden Übergangsbestimmungen (Übergangsgeneration) finden sie hier.

 

Kann ich auswählen, ob ich das Altersguthaben in Rente, als Kapital oder in einer Mischform beziehen kann?

Nein, Ihr Freizügigkeitsguthaben können Sie ausschliesslich in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung beziehen.

Der/die Kontoinhaber/in ist verstorben. Was passiert mit dem Freizügigkeitskonto?

Im Todesfall wird das vorhandene Guthaben gemäss geltendem Stiftungsreglement an die Erben ausbezahlt. Zur Anspruchsprüfung benötigen wir diverse Nachweisunterlagen. Bitte senden Sie uns eine Kopie des amtlichen Todesscheins zu und geben Sie uns Ihre Personalien und Ihre Beziehung zum/zur Verstorbenen bekannt. Wir nehmen so rasch wie möglich mit Ihnen Kontakt auf.

Ich beziehe eine IV-Rente. Wann kann ich mein Freizügigkeitsguthaben beziehen?

Grundsätzlich ist ein Bezug ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 70% (IV-Vollrente) möglich.

Zur genauen Prüfung stellen Sie uns bitte das entsprechende Formular mit den darin erwähnten Beilagen zu.

 

Ich wandere aus. Was muss ich für die Barauszahlung infolge definitiven Verlassens der Schweiz beachten?

Für die Auszahlung Ihres Guthabens ist ausschlaggebend, welches Ihr neues Domizilland ist und ob dieses zu den EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten gehört. Die Mitgliedstaaten sind unter folgendem Link ersichtlich.

 

Mein Wegzugsland gehört zu den EU/EFTA-Mitgliedstaaten:
Der BVG-Anteil Ihres Freizügigkeitsguthabens kann nur bezogen werden, wenn uns vom Sicherheitsfonds BVG eine Bestätigung vorliegt, dass Sie als versicherte Person im neuen Domizilland keiner staatlichen Sozialversicherungspflicht unterstehen.

Das Abklärungsformular für den Sicherheitsfonds finden Sie unter folgendem Link.

Bitte stellen Sie uns Ihren Auflösungsantrag inkl. erforderlicher Beilagen zusammen mit der Antwort des Sicherheitsfonds BVG per Briefpost zu.

 

Mein Wegzugsland gehört nicht zu den EU/EFTA-Mitgliedstaaten:
Sie können die Auszahlung des gesamten Guthabens (nach Quellensteuerabzug) beantragen. Bitte stellen Sie uns den Auflösungsantrag mit den erforderlichen Beilagen per Briefpost zu.

 

Ich nehme eine selbständige Erwerbstätigkeit auf und möchte mein Freizügigkeitskonto auflösen. Was muss ich beachten?

Sie können die Auszahlung Ihres Guthabens unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • selbständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb in der Schweiz
  • Anmeldung und Bestätigung bei der AHV-Ausgleichskasse liegt vor
  • Antrag muss innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Selbständigkeit erfolgen

 

Bitte senden Sie uns Ihren Auflösungsantrag samt den erforderlichen Beilagen und Belegen wie z. B. Mietverträge, Offerten, Rechnungen, Einkommensdeklaration bei der AHV-Ausgleichskasse, etc. zur Prüfung per Briefpost zu.

 

Ich möchte die Geringfügigkeit geltend machen. Was muss ich beachten, bzw. welche Beilagen sind zwingend meinem Auszahlungsantrag beizulegen?

Eine Geringfügigkeit liegt vor, wenn Sie zum Zeitpunkt des Auszahlungsantrages keiner Pensionskasse angeschlossen sind und nachweisen können, dass der Saldo Ihres Freizügigkeitskontos kleiner ist als der gesamte, auf ein Jahr hochgerechnete Arbeitnehmerbeitrag in Ihrem letzten Vorsorgeverhältnis.

 

Zur Prüfung der Geringfügigkeit benötigen wir zwingend eine Kopie Ihres letzten Pensionskassen- oder Vorsorgeausweises. Bitte nehmen Sie gegebenenfalls mit Ihrer ehemaligen Pensionskasse Kontakt auf.

 

Bitte senden Sie uns Ihren Auflösungsantrag mit dem vorgenannten Dokument sowie den übrigen erforderlichen Beilagen zur Prüfung per Briefpost zu.

 

Ich möchte Geld für Wohneigentum beziehen. Wie muss ich vorgehen?

Weil es sich hierbei um eine individuelle Anfrage handelt, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon. Gerne werden wir Ihnen die entsprechenden Informationen und das Antragsformular zustellen. Sobald wir im Besitze aller notwendigen Dokumente sind und Ihrem Antrag stattgegeben werden kann, dürfen Sie mit einer Auszahlung innerhalb von 30 Tagen rechnen.